Strafrecht Tätigkeitsschwerpunkte
Unsere Tätigkeit erstreckt sich in der Beratung und Verteidigung auf sämtliche Gebiete des Strafrechts einschließlich aller Nebengebiete. Die Nebengebiete, wie beispielsweise auch das Ordnungswidrigkeitenrecht, haben für die Betroffenen meist sehr weitreichende strafrechtliche Folgen. Auch wenn das Wort „Nebenstrafrecht“ zunächst unbedeutend klingt, so bedarf es gerade hier einer sachkundigen Beratungs- und Verteidigung.
In dem Bereich des allgemeinen Strafrechts werden sämtliche Deliktgebiete von uns erfasst, doch würde es den Rahmen sprengen, hier alle Rechtsgebiete aufzuzählen.
Wir unterstützen Sie unter anderem in folgenden Bereichen:
- Insolvenzstrafrecht
- Banken und Kapitalmarktstrafrecht
- Korruptionsstrafrecht, insbesondere Bestechung, Bestechlichkeit und Untreuedelikte sowie Vorteilsannahme
- Vermögensstrafrecht, welches ebenfalls Untreue und Betrugsstraftatbestände erfasst
- Umweltstrafrecht
- Lebensmittelstrafrecht
- Steuerstrafrecht
- Arzt- und Medizinstrafrecht
- International strafrechtliche Bezüge in der strafrechtlichen Beratung nach Deutschem Strafrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Compliance
- Finanzverfahren
- Zeugenbeistandsbetreuung
Ferner:
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Sexualstrafrecht
- Erpressung/Nötigung
- weitere Gewaltdelikte (Mord/Totschlag/Körperverletzung)
Nicht zu vergessen sind auch praxisrelevante Problemlagen bestimmter Berufsgruppen, wie beispielsweise von Soldaten, Ärzten, Beamten, Rechtsanwälten oder Steuerberatern, die ebenfalls einen wesentlichen Teil unserer Beratungspraxis ausmachen.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt in der „strafrechtlichen Mediation“ zwischen den Konfliktparteien. Oftmals ist es bei Gewaltdelikten, aber auch in anderen wirtschaftlich ausgerichteten Deliktskreisen der Fall, dass nicht nur die unmittelbar betroffenen Personen ihre Interessen durchsetzen wollen, sondern ganze Familien involviert sind. Dies ist bei einer Beratung unbedingt zu berücksichtigen, um ggf. auch ein etwaiges Strafverfahren ohne weitergehende Folgen für alle Beteiligten durchführen zu können. Meist ist zudem die Ausarbeitung eines Täter-Opfer-Ausgleiches von erheblicher Relevanz für unsere Klienten. Auch hier stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Teilweise lässt sich gerade in den Bereichen der Wirtschaftskriminalität, der Erpressung und der Nötigung eine Auseinandersetzung bereits im Vorfeld durch adäquate Vermittlung und sachliche Klärung von Missverständnissen beilegen. Unsere Rechtsanwälte agieren dabei als Berater und Mittler und tragen ganz in Ihrem Sinne dafür Sorge, dass nach Möglichkeit keine strafrechtlichen Organe bemüht werden müssen.
Ferner übernehmen unsere Rechtsspezialisten die Organisation der Verteidigung in Umfangsverfahren, ohne in die individuelle Verteidigung einzugreifen.