Akteneinsicht
Akteneinsicht kann nicht jede Privatperson, gegen die ermittelt wird, erhalten. Ein beauftragter Verteidiger hingegen hat ein Recht auf Akteneinsicht. Auch hier kann die Akteneinsicht vorerst verweigert werden, wenn der Ermittlungszweck sonst gefährdet wird. Auch kann es dazu kommen, dass vorerst nur ein Teil der Akte angeboten wird. Vor einer erfolgten Akteneinsicht wäre man allerdings nach diesseitiger Sicht schlecht beraten, Erklärungen abzugeben.
Mit dem Abschluss der Ermittlungen muss auch dem Verteidiger eine vollständige Akte zur Verfügung gestellt werden.