Aussage bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft
Als Beschuldigter muss man weder bei der Polizei noch vor irgend einer anderen Stelle eine Aussage tätigen. Auch wenn hier mit polizeilicher List oder anderweitigen (erlaubten) Tricks versucht wird, einem eine Aussage zu entlocken, sollte man stets schweigen, bis man einen Rechtsanwalt/Verteidiger um Rat gefragt hat, der sich ein Bild von der Sachlage gemacht und Akteneinsicht genommen hat.
Als Zeuge hingegen muss man unter gewissen Umständen auch bei der Polizei eine Aussage machen. Auch hier sollte man nicht ohne Zeugenbeistand erscheinen und diesen zuvor befragen. Denn oftmals werden Zeugen zu Beschuldigten gemacht und nur ein Verteidiger kann am besten beurteilen, ob man ggf. auch als Zeuge nichts sagen muss. Weiteres siehe Zeugenbeistand und Aussage- bzw. Auskunftsverweigerungsrecht.