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Gesetz aber gibt es da,
wo Ungerechtigkeit möglich ist.
Aristoteles (384 - 322 v. Chr.)
Freiheit ohne Gerechtigkeit ist Willkür.
Jean Anouilh (1910 - 1987)
Recht ist Wille zur Gerechtigkeit.
Gustav Radbruch (1878 - 1949)

Konfliktverteidigung / Konfrontationsverteidigung

Die Konfliktverteidigung oder Konfrontationsverteidigung sind Mittel, um ein Verfahren zu torpedieren. Oftmals wird eine Fülle von Beweisanträgen fälschlich als Konfliktverteidigung ausgelegt. Genau genommen gibt es keine Konfliktverteidigung, denn Beweisanträge werden dann gestellt, wenn das Gericht und die Staatsanwaltschaft nach Sicht der Angeklagten und Verteidiger einer ordnungsgemäßen Aufklärung nicht im genügenden Maße nachkommt.

Zu einer aggressiven Verteidigung kann es dann kommen, wenn unnötig Beweisanträge oder Anträge wegen Sorgnis der Befangenheit (Befangenheitsantrag) gestellt werden. Auch hier ist zu berücksichtigen, dass ein Antrag wegen Sorgnis der Befangenheit oder ein Antrag darauf hinzuwirken, dass ein nicht objektiv agierender Staatsanwalt von der weiteren Betrauung des Falles abgezogen wird, nur in sehr seltenen Fällen Erfolg hat, da hier die Voraussetzungen extrem hoch sind.

Es kommt also jeweils auf das Ziel an, welches verfolgt wird. Soll ein Verfahren torpediert werden, ist das Gericht mit Anträgen zu überziehen. Grundsätzlich gehört es aber auch zu einer umfassenden Verteidigung und Aufklärung, in jedem Falle erforderliche Anträge zu stellen und sobald die Voraussetzungen vorliegen, selbstverständlich auch Anträge wegen Sorgnis der Befangenheit.