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Freiheit ohne Gerechtigkeit ist Willkür.
Jean Anouilh (1910 - 1987)
Recht ist Wille zur Gerechtigkeit.
Gustav Radbruch (1878 - 1949)
Gesetz aber gibt es da,
wo Ungerechtigkeit möglich ist.
Aristoteles (384 - 322 v. Chr.)

Zeuge und dann Beschuldigter Zeugenbeistand

Auch ein Zeuge hat das Recht, sich vor einer Aussage durch einen Zeugenbeistand zu informieren. Dieses wird oft versucht zu umgehen, indem man umgehend eine Aussage verlangt. Auch hiervon soll und darf man sich nicht irritieren lassen. Jeder Zeuge hat ebenso wie jeder Beschuldigte vor einer Aussage das Recht, sich mit ausreichender Zeit rechtlich beraten zu lassen. Auch eine Drohung mit Ordnungsgeld oder Beugehaft sollte nicht irritieren, wenn einem die Möglichkeit der Rücksprache mit einem Verteidiger verwehrt wird. Problematisch wird es dann, wenn man bereits einer Ladung, der man hätte Folge leisten müssen, nicht Folge geleistet hat. Denn in diesem Falle hatte man in der Regel genügend Zeit, einen Verteidiger zu kontaktieren.

Gerade die Aussage als Zeuge kann dazu führen, dass man in den Status eines Beschuldigten kommt. Auch aus diesem Grunde muss eine jede Aussage und auch die Frage, ob man überhaupt aussagen muss, wohl überlegt und geprüft sein (siehe Aussage- und Auskunftsverweigerungsrecht.