Honorar
Je nach Aufwand wird nach den Sätzen des RVG oder nach individuell vereinbarten Stundensätzen abgerechnet.
Eine umfassende Vertretung setzt vor allem bei komplexen Sachverhalten eine fundierte Einarbeitung und Bearbeitung voraus, welches oftmals nur nach Zeitaufwand abgerechnet werden kann. Die jeweiligen Umstände des Falles werden in einer ersten Besprechung erörtert, um sodann eine für den Mandanten transparente und nachvollziehbare Abrechnung zu gestalten. Hierbei ist einerseits zu berücksichtigen, dass die Mandanten nicht „überfordert“ werden, andererseits aber auch eine individuelle konzentrierte Bearbeitung des Falles möglich ist.
Die zeitliche Kapazität der betreuenden Anwälte, mit denen auch teilweise im Verbund zusammengearbeitet wird, ist begrenzt, so dass auch dieses bei der Gesamtabwägung der Mandatsstruktur und Honorarstruktur zu berücksichtigen ist.