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Freiheit ohne Gerechtigkeit ist Willkür.
Jean Anouilh (1910 - 1987)
Gesetz aber gibt es da,
wo Ungerechtigkeit möglich ist.
Aristoteles (384 - 322 v. Chr.)
Recht ist Wille zur Gerechtigkeit.
Gustav Radbruch (1878 - 1949)

Philosophie 

Im Mittelpunkt stehen für uns Sie als Mandant. Auf der Basis gegenseitigen Vertrauens bieten wir Ihnen interessensgerecht und zielorientiert eine umfassende individuelle Beratung und persönliche Betreuung. Je früher Sie sich beraten lassen, desto größer sind Ihre Chancen, dass wir Ihrem Recht zum Erfolg verhelfen können. Nicht alle Ziele sind erreichbar - es geht hier jedoch darum, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. 

In den letzten Jahren ist die Verantwortung von Vorständen und Geschäftsführern stark gestiegen. Gleichzeitig nehmen wir in der Rechtspraxis aber einen stärkeren Ermittlungsdruck wahr, es kommt schneller zu Durchsuchungen und Anklageerhebungen. Hinzu kommt, dass sich unseres Erachtens derzeit in laufenden Verfahren weniger die Staatsanwaltschaft als die Gerichte selber die notwendige Zeit für Ausermittlungen nehmen, was einen höheren Anspruch an die Verteidigung stellt. Außerdem erfordern diese Umstände einen größeren Bedarf an Beratung sowie an Zeugenbeistandspflichten. Dabei spielt vor allem die Betreuung von Zeugen zur Vermeidung von Folgeprozessen eine erhebliche Rolle. In diesen Fällen kann die Kanzlei auf eine Vielzahl von spezialisierten Kollegen zurückgreifen, die Ihnen nicht nur bei Hausdurchsuchungen, sondern auch in Verfahren schnell und kompetent zur Seite stehen. Sämtliche Kollegen, mit denen wir in solchen Fällen zusammenarbeiten, haben eine mehrjährige Erfahrung und sind hauptsächlich im Strafrecht tätig bzw. Experten auf dem jeweiligen Rechtsgebiet.

Eine Hausdurchsuchung, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren oder ein strafrechtlicher Vorwurf und erst recht eine Verhaftung sind massive Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte eines jeden Bürgers. Neben der Prüfung und Abfederung dieser Eingriffe ist es Aufgabe unserer Kanzlei, hier die Mandanten nicht nur vorzubereiten, sondern sie auch zu stabilisieren, um das Ermittlungsverfahren und mögliche Strafverfahren gemeinsam sicher lenkend zu durchlaufen. Hierfür ist oftmals eine Vielzahl von Gesprächen erforderlich, da eine kompetente Verteidigung voraussetzt, dass der Verteidiger als Rechtsexperte seinen Mandanten genau kennt, um sich individuell auf seine Bedürfnisse einstellen und sein weiteres Vorgehen danach ausrichten zu können. Das Strafrecht bildet insgesamt einen sehr sensiblen Bereich, da es unter Umständen um die persönliche Freiheit des Mandanten geht. Deswegen ist hier der Beschuldigte als Person bzw. dessen Persönlichkeit für uns von besonderer Relevanz, um eine umfassende und vernünftige Verteidigung aufzubauen. Zudem ist es Aufgabe der Verteidigung, dem Mandanten zu erklären, wie es zu den  Vorwürfen kommt. Eine unbewusste Inkompetenz des Mandanten ändert schließlich vorerst nichts an den Ermittlungen.

Im Mittelpunkt der Beratung stehen ebenfalls die jeweiligen Folgen von Ermittlungsergebnissen. So können diese nicht nur Fragen einer Freiheitsentziehung betreffen, sondern auch berufliche Konsequenzen mit sich bringen oder aufgrund von Reputationsschäden ebenfalls den wirtschaftlichen Ruin eines Mandanten bedeuten. Auch diese Eventualitäten werden bei einer Beratung erfasst und mitgedacht.

Aufgrund der ausgeprägten Spezialisierung werden in unserer Kanzlei ausschließlich Verfahren betreut, die in einem strafrechtlichen Zusammenhang stehen. Dazu zählt beispielsweise auch die zivilrechtliche Inanspruchnahme aufgrund eines vermeintlichen strafrechtlichen Verhaltens. Hier erfolgt eine entsprechend starke und enge Zusammenarbeit mit zivilrechtlich ausgerichteten Kollegen. Revisionsverfahren werden lediglich betreut und nur in absoluten Ausnahmefällen über die Kanzlei geführt. Für sämtliche Rechtsbereiche stehen kompetente Ansprechpartner und Kollegen in einem Verbund zur Verfügung, so dass sich unsere Mandanten stets gut beraten und aufgehoben fühlen können.